Mit den eingegangenen Geldern konnte mittlerweile ein Verfahren einer alleinerziehenden Mutter (Arbeitslosengeld II) finanziert werden.
In einem besonders dramatischen Fall stand aufgrund des gerichtlichen Beschlusses ein Polizeibeamter vor der Haustür der Familie und nötigte die Mutter unter Anwendung von psychischem Druckaufbau zur Blutentnahme an dem Kind. Hierzu schob er etwa seine Jacke demonstrativ zur Seite, damit die Dienstwaffe sichtbar wurde und suchte das Haus der Familie mehrmals unangekündigt auf. Wir haben zu diesem Fall eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde nun nicht zur Entscheidung angenommen.
Wir beraten nun über eine Einlegung eine Individualklage nach 34, 35 EMRK
Wir freuen uns weiterhin über Unterstützung der weiteren Familien.
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